Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Wir sind Ihr Partner in Sachen Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen.

Grundsätzlich sind Sie als Bauherr für die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (kurz SiGeKo) verantwortlich.

Wir sagen Ihnen, was das für Sie als Bauherr bedeutet:
Die Baustellenverordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen und überträgt Ihnen als Bauherr bei der Planung der Ausführung und während der Bauphase folgende Pflichten:

  • Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten
  • Vorankündigung bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
  • Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Sie können diese Aufgaben selbst wahrnehmen oder die Aufgaben einem geeigneten Dritten übertragen.



Durch diese Maßnahmen ergeben sich für Sie positive Effekte:

  • Verbesserte Kostentransparenz:
    Verweis auf notwendige und ggf. gemeinsam zu nutzende Einrichtungen in der Ausschreibung, deren nachträgliche Berücksichtigung das Bauvorhaben verteuern würde.
  • Optimierung des Bauablaufes:
    Störungen werden vermieden, das Terminverzugsrisiko vermindert und die Qualität der geleisteten Arbeit wird erhöht.
  • Reduktion der Kosten:
    Für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk, indem schon bei der Planung der Ausführung die erforderlichen Vorkehrungen für spätere Arbeiten berücksichtigt und in einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage dokumentiert werden.

Welche Aufgaben haben Sie zu erfüllen?

Vorankündigung des Bauvorhabens:
Bei Baustellen mit einem voraussichtlichen Umfang von mehr als 30 Tagen Arbeitsdauer und mehr als 20 gleichzeitig tätigen Beschäftigten oder mehr als 500 Personentagen, sind der zuständigen staatlichen Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt/ Amt für Arbeitsschutz) zwei Wochen vor ihrer Einrichtung anzukündigen.
Die Vorankündigung ist auf der Baustelle sichtbar auszuhängen und bei erheblichen Änderungen zu aktualisieren.

Einsatz eines Koordinators:
Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens sind ein oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens tätig werden.

  • Der Koordinator hat für das Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
  • Der Koordinator muss geeignet sein, d.h. er muss über baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie über spezielle Koordinationskenntnisse verfügen.
  • Die Bestellung muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen.


Erarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist während der Planung der Bauausführung zu erarbeiten, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung erforderlich ist oder Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind und gefährliche Arbeiten ausgeführt werden.

Inhalt:

  • Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber.
  • Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen.


Der Koordinator überwacht die Durchführung des Planes und passt ihn ggf. an geänderte Bedingungen an.

Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Die Unterlage ist vor der Ausschreibung der Bauleistungen zu erarbeiten. Sie ist bei Änderungen in der Planung und/ oder Ausführung ggf. anzupassen.
Die Unterlage ermöglicht ein sicheres und gesundheitsgerechtes späteres Arbeiten an der baulichen Anlage, z. B. bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten.

Inhalt:

  • Aufstellung der zu erwartenden späteren Arbeiten an der baulichen Anlage und deren Häufigkeit.
  • Gefährdungsbeurteilung und Auswahl sicherheitstechnischer Einrichtungen.

Der Koordinator stellt die Unterlage zusammen und übergibt sie nach Abschluss des Bauvorhabens dem Bauherrn.


Für den Bauherren ergeben sich viele Fragen. Wir beantworten diese für Sie - rechtssicher und vertrauensvoll. Nehmen Sie gleich unverbindlich Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne!

Ihr Ansprechpartner:
Martin Eitel, Dipl.-Ing. FH / M.Eng., Architekt - Projektentwickler, Tel.: 07832 / 9968-60,
E-Mail: m.eitelwhatever@architekt-eitel.de