Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke

Wir erarbeiten Ihr Wertgutachten nach aktueller Rechts- und Wirtschaftslage.

Die Definition für den Verkehrswert (Marktwert) eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ist in §194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Viele Verordnungen und Richtlinien sind bei der Ausarbeitung der Wertermittlung ebenso zu beachten, wie die Kenntnis des aktuellen Immobilienmarktes. Hier gilt es, sorgfältig zu recherchieren und alle Belange zu berücksichtigen. Eine falsche und für den Laien nicht nachvollziehbare Wertermittlung kann zu großen finanziellen Schäden führen.

Ständige Fort- und Weiterbildungen garantieren Ihnen immer die Ausarbeitung Ihres Wertgutachtens nach der aktuellen Rechts- und Wirtschaftslage.

Nehmen Sie gleich unverbindlich Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne!

Ihr Ansprechpartner:
Martin Eitel, Dipl.-Ing. FH / M. Eng., Architekt / Sachverständiger für Wertermittlungen / Zert. d. AKBW, Tel.: 07832 / 9968-60,
E-Mail: m.eitelwhatever@architekt-eitel.de