Haslach im Kinzigtal · Karlsruhe

Der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks ist in §194 Baugesetzbuch definiert: der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften und der Lage des Grundstücks zu erzielen wäre — ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

Eine sorgfältige Wertermittlung berücksichtigt zahlreiche Verordnungen, Richtlinien und Kenntnis des aktuellen Immobilienmarktes. Eine falsche oder nicht nachvollziehbare Wertermittlung kann zu erheblichen finanziellen Schäden führen.

Durch laufende Fort- und Weiterbildungen erstellen wir Ihr Wertgutachten stets nach aktuellem Stand von Recht und Markt.

Pflichten des Bauherrn

Vorankündigung bei der Behörde

Bestellung des Koordinators

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Unterlage für spätere Arbeiten

Unsere Leistungen

Ihre Vorteile

Sprechen Sie uns unverbindlich an — wir beraten Sie gerne.