Der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks ist in §194 Baugesetzbuch definiert: der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften und der Lage des Grundstücks zu erzielen wäre — ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Eine sorgfältige Wertermittlung berücksichtigt zahlreiche Verordnungen, Richtlinien und Kenntnis des aktuellen Immobilienmarktes. Eine falsche oder nicht nachvollziehbare Wertermittlung kann zu erheblichen finanziellen Schäden führen.
Durch laufende Fort- und Weiterbildungen erstellen wir Ihr Wertgutachten stets nach aktuellem Stand von Recht und Markt.
Pflichten des Bauherrn
Vorankündigung bei der Behörde
- Pflicht ab > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte gleichzeitig oder > 500 Personentagen
- Anzeige zwei Wochen vor Einrichtung an die zuständige staatliche Behörde
- Sichtbarer Aushang auf der Baustelle, Aktualisierung bei Änderungen
Bestellung des Koordinators
- Erforderlich, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden
- Baufachliche, arbeitsschutzfachliche und Koordinationskenntnisse nachgewiesen
- Rechtzeitige und schriftliche Bestellung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
- Erstellung während der Planung der Bauausführung
- Maßnahmen zum Schutz bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- Regelung gemeinsam genutzter sicherheitstechnischer Einrichtungen
- Laufende Überwachung und Anpassung durch den Koordinator
Unterlage für spätere Arbeiten
- Erstellung vor Ausschreibung der Bauleistungen
- Aufstellung erwarteter Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Einrichtungen
- Übergabe an den Bauherrn nach Abschluss des Bauvorhabens
Unsere Leistungen
- Verkehrswertgutachten für bebaute Grundstücke (Wohn-, Gewerbe-, Sonderimmobilien)
- Wertermittlung unbebauter Grundstücke
- Beleihungswertgutachten und Kurzgutachten
- Bewertung im Rahmen von Kauf, Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder Schenkung
- Stellungnahmen zu vorliegenden Gutachten
- Höhere Qualität der ausgeführten Arbeiten
- Reduzierte Folgekosten für spätere Wartung und Instandsetzung
- Rechtssichere Dokumentation aller Pflichten
Ihre Vorteile
- Sachverständiger für Wertermittlungen, zertifiziert durch die AKBW
- Nachvollziehbare Methodik nach gesetzlichen Vorgaben
- Fundierte Kenntnis des regionalen Immobilienmarktes
- Gerichtsfeste Dokumentation
Sprechen Sie uns unverbindlich an — wir beraten Sie gerne.