Als Bauherr sind Sie für die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) verantwortlich. Die Baustellenverordnung verbessert Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und überträgt Ihnen klare Pflichten.
Sie können diese Aufgaben selbst wahrnehmen oder an einen geeigneten Dritten übertragen — wir übernehmen sie für Sie, rechtssicher und mit baufachlicher Erfahrung.
Pflichten des Bauherrn
Vorankündigung bei der Behörde
- Pflicht ab > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte gleichzeitig oder > 500 Personentagen
- Anzeige zwei Wochen vor Einrichtung an die zuständige staatliche Behörde
- Sichtbarer Aushang auf der Baustelle, Aktualisierung bei Änderungen
Bestellung des Koordinators
- Erforderlich, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden
- Baufachliche, arbeitsschutzfachliche und Koordinationskenntnisse nachgewiesen
- Rechtzeitige und schriftliche Bestellung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
- Erstellung während der Planung der Bauausführung
- Maßnahmen zum Schutz bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- Regelung gemeinsam genutzter sicherheitstechnischer Einrichtungen
- Laufende Überwachung und Anpassung durch den Koordinator
Unterlage für spätere Arbeiten
- Erstellung vor Ausschreibung der Bauleistungen
- Aufstellung erwarteter Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Einrichtungen
- Übergabe an den Bauherrn nach Abschluss des Bauvorhabens
Ihre Vorteile
- Verbesserte Kostentransparenz durch frühzeitige Berücksichtigung gemeinsamer Einrichtungen
- Optimierter Bauablauf — weniger Störungen, geringeres Terminverzugsrisiko
- Höhere Qualität der ausgeführten Arbeiten
- Reduzierte Folgekosten für spätere Wartung und Instandsetzung
- Rechtssichere Dokumentation aller Pflichten
Wir beantworten Ihre Fragen rechtssicher und vertrauensvoll. Sprechen Sie uns unverbindlich an.