Haslach im Kinzigtal · Karlsruhe

Als Bauherr sind Sie für die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) verantwortlich. Die Baustellenverordnung verbessert Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und überträgt Ihnen klare Pflichten.

Sie können diese Aufgaben selbst wahrnehmen oder an einen geeigneten Dritten übertragen — wir übernehmen sie für Sie, rechtssicher und mit baufachlicher Erfahrung.

Pflichten des Bauherrn

Vorankündigung bei der Behörde

Bestellung des Koordinators

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Unterlage für spätere Arbeiten

Ihre Vorteile

Wir beantworten Ihre Fragen rechtssicher und vertrauensvoll. Sprechen Sie uns unverbindlich an.